Greta Thunberg
Thunberg bestreitet den Vorwurf des zivilen Ungehorsams.
EPA/FREDRIK SANDBERG

Stockholm – Die Klimaaktivistin Greta Thunberg ist wegen einer Blockadeaktion vor dem schwedischen Parlament zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein Gericht in Stockholm verhängte am Mittwoch eine Geldstrafe von 6000 Kronen (umgerechnet 512 Euro) gegen die 21-Jährige und ordnete zudem die Zahlung von umgerechnet 85 Euro Schadenersatz und Zinsen an.

Die Polizei hatte Thunberg am 12. und 14. März weggetragen, nachdem sie sich geweigert hatte, den Haupteingang des Parlaments in Stockholm zu verlassen, wo sie mit einer kleinen Gruppe von Aktivisten mehrere Tage lang protestierte. Die Abgeordneten konnten das Gebäude aber weiterhin über Nebeneingänge betreten.

Thunberg bestritt Vorwurf des zivilen Ungehorsams

Thunberg bestritt den Vorwurf des zivilen Ungehorsams in beiden Fällen, wie ein Journalist der Nachrichtenagentur AFP aus der Verhandlung berichtete. "Weil es einen Klimanotstand gab und gibt", begründete sie vor Gericht, warum sie den Anordnungen der Polizei nicht folgte. "Und in einer Notsituation haben wir alle die Pflicht zu handeln."

"Die derzeitigen Gesetze schützen die Rohstoffindustrie, anstatt die Menschen und den Planeten zu schützen, was meiner Meinung nach der Fall sein sollte", sagte Thunberg, als sie den Gerichtssaal verließ.

Bereits zweimal zu Geldstrafe verurteilt

Thunberg wurde in Schweden bereits zweimal, im Juli und Oktober 2023, wegen zivilen Ungehorsams bei ähnlichen Protesten zu einer Geldstrafe verurteilt.

Thunberg hatte als 15-jährige Schülerin damit begonnen, sich freitags vor das schwedische Parlament in Stockholm zu setzen und so für mehr Klimaschutz zu demonstrieren. Ihr wöchentlicher Schulstreik weitete sich in wenigen Monaten zur globalen Protestbewegung Fridays for Future aus. Ihre Schulstreiks beendete Thunberg nach ihrem Schulabschluss. Sie nimmt nun regelmäßig an Klimaprotesten und anderen Demonstrationen teil. (APA, 9.5.2024)