Zwei Drittel der österreichischen Internetzugangsanbieter sprechen sich gegen die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung aus. Ein Drittel will die Daten nur speichern, wenn es einen ausdrücklichen Auftrag eines Richters gibt, geht aus einer Umfrage unter den rund 200 Mitgliedern der Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider (ISPA) hervor. Für eine Umsetzung hat kein einziger Provider plädiert. 

Kosten

Die durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung im ersten Jahr auftretenden Kosten (Installation und Betrieb) sind für die Hälfte der Provider (49 Prozent) noch nicht absehbar. Jeweils 21 Prozent erwarten Aufwände von bis zu 50.000 Euro beziehungsweise von 50.000 bis 150.000 Euro. Rund jeder zehnte ISP (neun Prozent) geht davon aus, dass bis zu 500.000 Euro fällig werden.

"In Deutschland gibt es für die Provider keinen Kostenersatz, in Österreich ist das glücklicherweise anders. Allerdings weiß man nicht, ob das nicht zu niedrig angesetzt wird", gab ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger zu bedenken. Wichtig sei vor allem für die kleineren Betriebe, dass die Kosten gleich abgegolten werden "und nicht in ein oder zwei Jahren". Außerdem fordere man eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten. 

Warnung

Wildberger warnte außerdem davor, an der Ausnahme von der Speicherpflicht für Kleinunternehmen, darunter fallen mehr als die Hälfte der ISPA-Mitglieder, zu rütteln. Entsprechende Signale seien zu vernehmen. Der organisatorische Aufwand sei KMU allerdings nicht zumutbar. Für 43 Prozent der Provider ist der zusätzliche Arbeitsaufwand durch die Umsetzung noch nicht absehbar. 21 Prozent rechnen mit weniger als fünf Wochenstunden, 27 Prozent mit fünf bis zehn Wochenstunden und neun Prozent mit noch mehr Extra-Arbeit.

Zwei Drittel der Provider haben sich in der Umfrage jedenfalls dafür ausgesprochen, auf europäischer Ebene alle Hebel in Bewegung zu setzen, um "die Richtlinie an ihrem Ursprung abzuschaffen". Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data Retention) verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und dem Internet mindestens sechs Monate zu speichern. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht Anfang März das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nach Beschwerden von mehr als 34.000 Bürgern gekippt. (APA)