Am 1. Juli ändert sich vieles in Sachen Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Wien – aber so richtig angekommen scheint das in der Zielgruppe noch nicht zu sein. Darauf lässt eine erste Zwischenbilanz der Wiener Baupolizei (MA 37) schließen, die dem STANDARD vorliegt. Gerade einmal 226 Ansuchen für eine Ausnahmebewilligung sind demnach bis Ende April eingetrudelt – bei mutmaßlich mehreren Tausend Vermieterinnen und Vermietern, die sie gemäß der jüngsten Novelle der Wiener Bauordnung ab Juli brauchen werden. Mehr als 11.800 ganze Wohneinheiten sind nämlich allein auf der Plattform Airbnb derzeit online, zeigt ein Blick auf insideairbnb.com. Das sind vier von fünf Wiener Angeboten auf der Plattform; der Rest bezieht sich auf "shared rooms", also einzelne Zimmer in Wohnungen.

Erst 226-mal wurde um eine Ausnahmebewilligung angesucht, mit der sich auch nach dem Juli 2024 eine Wohnung für länger als 90 Tage im Jahr an Urlauber vermieten lässt. Viele Anträge scheitern an der fehlenden Zustimmung von Miteigentümern.
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30 Zurückweisungen

Bezirksmäßig betrachtet, kamen die meisten Ansuchen bisher aus Favoriten (dem zehnten Bezirk) mit 31, gefolgt von Ottakring (16.) mit 25 und der Brigittenau (20.) mit 19 Ansuchen. "Wir haben bisher 30 Ansuchen zurückgewiesen", berichtet der Sprecher der zuständigen Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál, Stephan Grundei. Der Hauptgrund dafür: "Fehlende Zustimmungen der Eigentümerinnen und Eigentümer." Denn wie berichtet müssen Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung ab Juli für mehr als 90 Tage im Jahr an Touristinnen und Touristen vermieten wollen, ihrem Ansuchen um Ausnahmebewilligung an die MA 37 gleich auch die Zustimmung sämtlicher Miteigentümerinnen und Miteigentümer beilegen. Wird das nicht gemacht, hat das Ansuchen keine Chance auf Erfolg.

28 der 226 Ansuchen wurden deshalb auch wieder zurückgezogen, nachdem die Behörde Verbesserungen verlangt hat. Und wie viele wurden bisher bewilligt? Es ist eine einstellige Zahl: genau acht.

Dass es bisher so wenige Ansuchen gibt, erstaunt durchaus auch die Baupolizei. Denn wegen längerer Bearbeitungszeiten der Ansuchen wurde schon vor Wochen empfohlen, nicht bis Juni damit zu warten. Bis dahin sind es natürlich noch rund vier Wochen – gut möglich also, dass jetzt der große Ansturm kommt.

Hohe Strafen drohen

Ansonsten werden wohl viele Angebote von den Plattformen verschwinden – freiwillig oder unfreiwillig. Nachbarn, die sich durch die touristische Vermietung einer Wohnung gestört fühlen, haben jedenfalls ab Juli eine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen. Die Strafen können sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen.

Das klassische "Home-Sharing" bleibt weiterhin erlaubt, aber eben für maximal 90 Tage im Jahr. Der eigene Wohnsitz muss in der Wohnung dabei stets beibehalten werden.

Bei Airbnb sieht man die neue Wiener Regelung, wie kürzlich bereits berichtet, naturgemäß eher kritisch – insbesondere die fixe Tagesgrenze von 90 Tagen. Eine solche gibt es mittlerweile aber in vielen Städten; in Paris sind es beispielsweise 120 Tage. In London und Berlin dürfen Wohnungen so wie künftig auch in Wien für nur noch 90 Tage im Jahr an Touristen vermietet werden. Und es gibt auch Städte mit kürzeren Zeiträumen, etwa Hamburg und München, wo man für mehr als 56 Tage eine Genehmigung braucht, weiters Barcelona (31 Tage) und Amsterdam (30 Tage).

Registrierungspflicht kommt

In einigen Städten, etwa Rom und Paris, gibt es außerdem schon eine generelle Registrierungspflicht von Ferienwohnungen. In Österreich ist das derzeit in den Bundesländern Salzburg und Tirol der Fall. Bald wird das EU-weit gelten, eine entsprechende Verordnung wurde kürzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Nun haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen. (Martin Putschögl, 6.5.2024)